Der Bewertungsausschuss entscheidet im Herbst, was das Gesetz konkret bedeutet
Das BStabG nennt die Richtung, nicht die Ziffern. Welche EBM-Positionen wegfallen, gekürzt oder in die Gesamtvergütung überführt werden, entscheidet der Bewertungsausschuss — voraussichtlich im Herbst 2026, wirksam ab Quartal 1/2027.

Betrifft: Augenheilkunde · Dermatologie · Orthopädie / Unfallchirurgie · HNO · Allgemeinmedizin · Innere Medizin (fachärztlich) · Psychiatrie / Psychotherapie
Zwischen einem Gesetz und dem Honorarbescheid liegt der Bewertungsausschuss. Er beschließt den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und legt damit fest, welche Leistung mit wie vielen Punkten bewertet wird und ob sie innerhalb oder außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung abgerechnet wird.
Für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz heißt das: Die Wirkung ab 1. Januar 2027 steht dem Grunde nach fest, die Höhe steht aus.
Worüber entschieden wird
- welche Zuschläge zur Terminvermittlung und offenen Sprechstunde gestrichen oder überführt werden
- ob es Übergangsregelungen für das Jahr 2027 gibt
- wie die Anpassung des Orientierungswertes rechnerisch umgesetzt wird
- ob einzelne Fachgruppen abweichende Regelungen erhalten
Warum das für die Planung zählt
Praxen, die ihr Budget für 2027 jetzt aufstellen, arbeiten bis zum Beschluss mit einer Spanne, nicht mit einer Zahl. Sinnvoll ist deshalb, die eigene Betroffenheit nach Positionen aufzuschlüsseln — welcher Umsatzanteil hängt an welcher Ziffer — statt eine pauschale Kürzungsquote anzunehmen. Sobald der Beschluss vorliegt, lässt sich die Spanne dann ohne neue Datenerhebung zu einem Wert verdichten.
Beschlüsse des Bewertungsausschusses werden mit tragenden Gründen veröffentlicht. Wir werten sie aus und ziehen die betroffenen Rechengrößen des Praxis-Checks nach.
Rechtsstand
Angekündigt. Ein Beschluss lag im Juli 2026 nicht vor.
Was das für Ihre Praxis bedeutet, rechnet der Praxis-Check aus. Praxis-Check öffnen
